Teilnahmebedingungen VCA-Akademie
1. Vertragsschluss und Zahlungsbedingungen
Der Vertrag kommt nach digitaler Anmeldung der Teilnehmenden mit der Anmeldebestätigung per E-Mail durch den Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) als Veranstalter zustande. Die Teilnahmegebühr ist bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung per Überweisung zu begleichen. Ohne fristgerechte Zahlung ist die Teilnahme nicht garantiert.
2. Stornierungsbedingungen
Bei einer Absage der Teilnahme später als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr, da der Veranstalter kurzfristig keine potenziellen Teilnehmenden von der Warteliste anfragen kann. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen geeigneten Ersatzteilnehmenden zu benennen, der die Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt 4 erfüllt. Die Benennung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
3. VCA-Gütesiegel
Das VCA-Gütesiegel ist ausschließlich mit der Mitgliedschaft im Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) und der Zertifizierung der geschulten Person verbunden. Wechselt die geschulte Person die Apotheke, nimmt sie die Zertifizierung mit. Ab diesem Zeitpunkt darf die Apotheke das Gütesiegel nicht mehr führen. Bei Austritt aus dem Verband ist das Gütesiegel ebenfalls unverzüglich von allen Kommunikations- und Werbematerialien zu entfernen.
4. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich Apothekerinnen und Apothekern sowie pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) vorbehalten.
5. Datenschutz
Die im Rahmen der Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.
Verantwortlicher: Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA)
Zweck der Datenverarbeitung: Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung eines Vertrags)
Empfänger der Daten: Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
Speicherdauer: Die Daten werden nach Abschluss der Veranstaltung und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Rechte der Betroffenen: Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung.
Beschwerderecht: Es besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.
Kontakt für Datenschutzanfragen:
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA)
Flöz-Herrenbank-Str. 27
46119 Oberhausen
E-Mail: info@vca-deutschland.de
6. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7. Absage oder Verschiebung der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere Ereignisse höherer Gewalt (unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Ereignisse) oder Krankheit eines Referenten. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Arbeitsausfall, bestehen nicht, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters zurückzuführen.
8. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht nicht, da die Anmeldung zur Veranstaltung ausschließlich durch Apothekenpersonal erfolgt und die Verträge in der Regel zwischen dem Veranstalter und Apotheken als gewerblichen Vertragspartnern (B2B) geschlossen werden.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Köln, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA), Stand 09/2024
Verband der Cannabis versorgenden Apotheken e.V. (VCA), Stand 09/2024